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Ausgabe 06/2007
Recht auf SatellitenempfangDer Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern zum Aufstellen von Satellitenschüsseln in einem Urteil vom 16. Mai 2007 (VIII ZR 297/04) gestärkt. Danach kann der Vermieter nicht generell das Anbringen von Parabolantennen untersagen. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die ständige Rechtsprechung, dass bei der Verfügbarkeit eines Kabelanschlusses regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben ist, bestätigt. Er hat aber entschieden, dass der Vermieter wegen des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Mieters am zusätzlichen Empfang von Satellitenprogrammen nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, der Aufstellung einer Satellitenantenne zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist. www.bundesgerichtshof.de |

